Wichtige Informationen zur Abrechnung bei NeuroSpektrum
Hier erfahren Sie, welche Kosten für unsere individuellen Diagnostik- und Therapieangebote auf Sie zukommen und wie die Abrechnung über die Krankenkasse funktioniert.
Sollte eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht in Frage kommen oder nicht gewünscht sein, besteht die Möglichkeit, unsere Leistungen als Selbstzahler:in in Anspruch zu nehmen. Für Selbstzahler:innen gilt ein Tarif von CHF 180 pro Stunde (Gesprächszeit zuzüglich Leistungen im Abwesenheit).
Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt die Kosten für psychotherapeutische Leistungen wie Diagnostik, Abklärung, Therapie und sowie für die Vor- und Nachbereitung, sofern eine ärztliche Anordnung vorliegt. Alle Leistungen für psychologische Psychotherapie werden gemäss dem Tarif PsyTAR (aktueller Taxpunkt CHF 2.58/Min.) verrechnet. Franchise und Selbstbehalt gelten gemäss Ihrem Versicherungsvertrag.
Bitte beachten Sie, dass wir neben der Sitzungszeit für Diagnostik und Therapie zusätzlich weitere Leistungen in ihrer Abwesenheit verrechnen können, unter anderem:
Um die Kostenübernahme durch die Krankenkasse sicherzustellen, benötigen Sie eine ärztliche Anordnung. Diese kann von Hausärzt:innen, Psychiater:innen oder spezialisierten Kinderärzt:innen ausgestellt werden.
So funktioniert die Abwicklung:
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine Absage mindestens 24 Stunden im Voraus. Andernfalls müssen wir den vollen Betrag in Rechnung stellen.
Krankenkassen übernehmen keine Kosten für versäumte Sitzungen.
Haben Sie Fragen zu den Kosten oder zur Abrechnung?
Kontaktieren Sie uns unter hallo@neurospektrum.ch.