Kosten für unsere Angebote

Wichtige Informationen zur Abrechnung bei NeuroSpektrum

Hier erfahren Sie, welche Kosten für unsere individuellen Diagnostik- und Therapieangebote auf Sie zukommen und wie die Abrechnung über die Krankenkasse funktioniert.

Preise für Selbstzahlende

Sollte eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht in Frage kommen oder nicht gewünscht sein, besteht die Möglichkeit, unsere Leistungen als Selbstzahler:in in Anspruch zu nehmen. Für Selbstzahler:innen gilt ein Tarif von CHF 180 pro Stunde (Gesprächszeit zuzüglich Leistungen im Abwesenheit).

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt die Kosten für psychotherapeutische Leistungen wie Diagnostik, Abklärung, Therapie und sowie für die Vor- und Nachbereitung, sofern eine ärztliche Anordnung vorliegt. Alle Leistungen für psychologische Psychotherapie werden gemäss dem Tarif PsyTAR (aktueller Taxpunkt CHF 2.58/Min.) verrechnet. Franchise und Selbstbehalt gelten gemäss Ihrem Versicherungsvertrag.

 

Verrechnung von Leistungen in Abwesenheit 

Bitte beachten Sie, dass wir neben der Sitzungszeit für Diagnostik und Therapie zusätzlich weitere Leistungen in ihrer Abwesenheit verrechnen können, unter anderem: 

  • schriftliche Dokumentation des Therapieverlaufs und Verfassen des Abklärungsberichts
  • Auswertung von Testunterlagen und Fragebögen
  • Besprechung mit Fachpersonen oder Drittpersonen (selbstverständlich nur mit Ihrem Einverständnis) 

Abwicklung der ärztlichen Anordnung

Um die Kostenübernahme durch die Krankenkasse sicherzustellen, benötigen Sie eine ärztliche Anordnung. Diese kann von Hausärzt:innen, Psychiater:innen oder spezialisierten Kinderärzt:innen ausgestellt werden.

So funktioniert die Abwicklung:

  1. Lassen Sie das Formular zur ärztlichen Anordnung von Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnden Ärztin ausfüllen.
  2. Senden Sie uns das ausgefüllte Formular per E-Mail an .
  3. Nach Eingang der Anordnung können zunächst 15 Sitzungen über die Krankenkasse abgerechnet werden.
  4. Falls weitere Sitzungen erforderlich sind, kann eine Verlängerung um weitere 15 Sitzungen beantragt werden.
  5. Nach insgesamt 30 Sitzungen muss eine direkte Kostenübernahme mit der Krankenkasse geklärt werden. Ein Fortsetzungsantrag erfolgt durch einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie meist nach Rücksprache mit den behandelnden Therapeut:innen.

Stornierungsregelung

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine Absage mindestens 24 Stunden im Voraus. Andernfalls müssen wir den vollen Betrag in Rechnung stellen.

Haben Sie Fragen zu den Kosten oder zur Abrechnung?
Kontaktieren Sie uns unter hallo@neurospektrum.ch.